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WEISUNGEN

Schmid AG Entsorgung und Recycling

KONDITIONEN / WEISUNGEN ENTSORGUNGSZENTRUM

  • Zur Deckung der Verwaltungskosten wird bei Monatsrechnungen unter CHF 60.00 (exkl. MwSt.) ein Zuschlag von CHF 15.00 (exkl. MwSt.) erhoben.
  • Bei Abholaufträgen wird bei verschiedenen Materialien bis 60kg «Baustellenabfall / Sperrgut unsortiert»verrechnet.
  • Pro Annahme und Verkauf wird eine Mindestgebühr von CHF 20.00 erhoben.
  • Die Rückgabe von bei der Schmid AG erworbenen Natursteinen gelten folgende Voraussetzungen:
    • Pro Rückgabe wird eine Bearbeitungsgebühr von CHF 20.00 erhoben.
    • Auszahlung werden ab CHF 20.00 getätigt und nur bei Rückgabe im gleichen Zustand wie beim Kauf
    • Bestellungen von Material speziell für den Kunden, dass nicht an Lager ist oder «nur so lange Vorrat» kann nur in Absprache mit der Betriebsleitung zurückgegeben werden. Eine Auszahlung bzw. Rückerstattung ist nicht möglich.
  • Preisänderungen vorbehalten, nur so lange Vorrat.
  • Sämtliche Anlieferungen und Abtransporte müssen gewogen werden.
  • Im Areal gelten die Vorschriften des Strassenverkehrsamtes. Die Höchstgeschwindigkeit beträgt Schritttempo.
  • Das Entladen hat speditiv zu erfolgen und ist Sache des Lieferanten.
  • Es besteht kein Anspruch auf Mithilfe durch das Betriebspersonal.
  • Das Betreten der Sortierhalle ist nicht erlaubt.
  • Das Suchen und Mitnehmen von Gegenständen ist nicht erlaubt (Ausnahme: Bücher, Kerzen im Öki-Hof).
  • Das Betriebspersonal ist befugt, angeliefertes Material zu untersuchen und ungeeignetes Material zurückzuweisen.
  • Asbesthaltige Materialien sind in einem entsprechenden Asbest-BigBaq anzuliefern (Siehe Seite 11).
  • Für Schäden, die durch Lieferung nicht zulässiger Abfallstoffe entstehen, haftet der Lieferant.
  • Beim Ab- oder Aufladen durch unser Personal wird keine Haftung für Schäden an Transportfahrzeugen übernommen.
  • Wiederauflad und Abtransport von Anlieferungen können verlangt werden.
  • Alle Anlieferungen sind vollständig und wahrheitsgetreu zu deklarieren.
  • Für Falschdeklarationen können Preiszuschläge erhoben werden.
  • In der Anlieferhalle und dem Bürogebäude besteht striktes Rauchverbot.
  • Die Angaben auf dem Waagschein/Quittung sind sofort zu kontrollieren. Werden Reklamationen nicht vor der Ausfahrt gemeldet, gelten sie vom Kunden anerkannte Grundlagen für die Rechnungsstellung.