WEISUNGEN / ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Konditionen / Weisungen Entsorgungszentrum / Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Konditionen / Weisungen Entsorgungszentrum
- Zur Deckung der Verwaltungskosten wird bei Monatsrechnungen unter CHF 60.00 (inkl. MwSt.) ein Zuschlag von CHF 15.00 (inkl. MwSt.) erhoben.
- Bei Abholaufträgen wird bei verschiedenen Materialien bis 60kg «Baustellenabfall / Sperrgut unsortiert» verrechnet.
- Pro Annahme und Verkauf wird eine Mindestgebühr von CHF 20.00 erhoben.
- Die Rückgabe von bei der Schmid AG erworbenen Natursteinen gelten folgende Voraussetzungen:
- Pro Rückgabe wird eine Bearbeitungsgebühr von CHF 20.00 erhoben.
- Auszahlung werden ab CHF 20.00 getätigt und nur bei Rückgabe im gleichen Zustand wie beim Kauf
- Bestellungen von Material speziell für den Kunden, dass nicht an Lager ist oder «nur so lange Vorrat» kann nur in Absprache mit der Betriebsleitung zurückgegeben werden. Eine Auszahlung bzw. Rückerstattung ist nicht möglich.
- Preisänderungen vorbehalten, nur so lange Vorrat.
- Sämtliche Anlieferungen und Abtransporte müssen gewogen werden.
- Im Areal gelten die Vorschriften des Strassenverkehrsamtes. Die Höchstgeschwindigkeit beträgt Schritttempo.
- Das Entladen hat speditiv zu erfolgen und ist Sache des Lieferanten.
- Es besteht kein Anspruch auf Mithilfe durch das Betriebspersonal.
- Das Betreten der Sortierhalle ist nicht erlaubt.
- Das Suchen und Mitnehmen von Gegenständen ist nicht erlaubt (Ausnahme: Bücher, Kerzen im Öki-Hof).
- Das Betriebspersonal ist befugt, angeliefertes Material zu untersuchen und ungeeignetes Material zurückzuweisen.
- Asbesthaltige Materialien sind in einem entsprechenden Asbest-BigBag anzuliefern (siehe Seite 11).
- Für Schäden, die durch Lieferung nicht zulässiger Abfallstoffe entstehen, haftet der Lieferant.
- Beim Ab- oder Aufladen durch unser Personal wird keine Haftung für Schäden an Transportfahrzeugen übernommen.
- Wiederauflad und Abtransport von Anlieferungen können verlangt werden.
- Alle Anlieferungen sind vollständig und wahrheitsgetreu zu deklarieren.
- Für Falschdeklarationen können Preiszuschläge erhoben werden.
- In der Anlieferhalle und dem Bürogebäude besteht striktes Rauchverbot.
- Die Angaben auf dem Waagschein/Quittung sind sofort zu kontrollieren. Werden Reklamationen nicht vor der Ausfahrt gemeldet, gelten sie vom Kunden anerkannte Grundlagen für die Rechnungsstellung.
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
- Der Besteller haftet für Schäden durch unsachgemässe Behandlung, wie beispielsweise:
- Schäden, die durch das Herumschieben der Mulden mit Baumaschinen entstehen, insbesondere durch Bagger oder Radlader.
- Schäden, die durch Verbrennen von Materialien in Mulden oder in deren unmittelbarer Nähe entstehen.
- Farbschäden, verursacht durch ätzende oder säurehaltige Materialien.
- Der Besteller haftet für Schäden, die aufgrund ungenügender Baustellenordnung oder ungenügender Zufahrt entstehen, wie beispielsweise:
- Schäden, die durch ungenügende Baustellenzufahrten auf Privatgrundstücke oder innerhalb von Baustellen an Mauern, Hauswänden, Hecken, Gartenzäunen oder Autos entstehen.
- Schäden an Bau- oder Signalisationsmaterial.
- Bei engen Baustellenzufahrten ist der Besteller verpflichtet, den Fahrer rechtzeitig und korrekt einzuweisen und wo nötig eine Hilfsperson zu stellen.
- Der Besteller ist dafür verantwortlich, dass die Tragfähigkeit des Untergrundes für den Einsatz von Roll- und WELAKI-Mulden ausreicht; auch ist er verpflichtet, den Untergrund mit geeigneten Massnahmen (z.B. Brettunterlage) zu schützen. Der Besteller haftet für Belags- oder Bordsteinschäden infolge Muldenabsetz- oder Aufnahmearbeiten.
- Das Signalisieren und Beleuchten der Mulde ist Sache des Bestellers; ebenso das Einholen von Bewilligungen bei Stationierung auf öffentlichem Grund, soweit dies nötig ist. Das Überfüllen oder Überladen der Mulden ist nach Bestimmungen des Strassenverkehrsgesetzes verboten. Für sämtliche Folgen haftet der Veranlasser.
- Der Kunde ist verpflichtet, den Inhalt der Mulde wahrheitsgetreu anzugeben. Sollte sich bei einer Kontrolle herausstellen, dass der Inhalt nicht den Angaben entspricht, haftet der Auftraggeber auch für sämtliche Zusatzkosten wie eventueller Wiederauflad und Zufuhr in eine dafür bestimmte Deponie.
- Folgende Materialien gelten als Sonderabfälle und müssen separat entsorgt werden (Abfuhr und Entsorgungspreise nach Absprache):
- Fleischabfälle, Kadaver usw.
- Batterien, elektronische Geräte wie Computer, Bildschirme und Fernsehgeräte, Leuchtstoffröhren.
- Flüssige Farb- und Lackreste, Bitumen, Lösungs- und Reinigungsmittel, Säuren, Laugen, Betonzusatzmittel, Klebstoffe, Öle, Fette.
- Giftstoffe, Chemikalien jeglicher Art, explosive und leicht entzündbare Stoffe, radioaktiv verseuchte Abfälle, asbesthaltiges Material.
- Batterien / Akkus / Lithium-Ionen
- Kläranlagenrückstände, Russ und Schlacke aus Industrieheizungen.
- Mit der Erteilung eines Auftrages anerkennt der Kunde unsere Geschäfts- und Lieferbedingungen, sofern nicht schriftlich eine andere Vereinbarung getroffen wurde.
- Lieferscheine sind sofort zu kontrollieren. Reklamationen müssen bis Ende Monat angebracht werden, sonst gelten sie als vom Kunden anerkannte Grundlage für die Rechnungsstellung. Rechnungskorrekturen oder Einwände müssen innert 20 Tagen gemeldet werden, ansonsten gelten sie als anerkannt.
- Zahlungskonditionen: 30 Tage netto, Verzugszins 6%. Unberechtigte Abzüge werden nachbelastet. Sämtliche Preise verstehen sich ohne Mehrwertsteuer, insofern nichts anderes gekennzeichnet ist. Diese beträgt 7.7% und wird auf alle Transportpreise und Entsorgungskosten erhoben. Bestellungen von Privatpersonen müssen beim Abholen der Mulde bar bezahlt werden. Die LSVA ist in den Transportkosten inbegriffen. Gerichtsstand ist in jedem Fall Affoltern am Albis.
- Diese allgemeinen Bedingungen treten ab dem 01.01.2022 in Kraft und ersetzen alle vorherigen Bedingungen.
Merkblatt Muldenbestellung
- Der Muldenstandort muss so gewählt werden, dass am vereinbarten Liefer- und Abholtermin die Zufahrt frei ist.
- Für eigene Mulden / Boxen (Mulden und Boxen, die nicht von uns zur Verfügung gestellt werden) erheben wir für die Leerung einen Aufpreis.
- Das Bereitstellen von genügend Abstellflächen für die Mulden und Container ist Sache des Bestellers. Er hat nötigenfalls bei der zuständigen Behörde eine Bewilligung einzuholen. Das Beleuchten und Abschranken sowie das Aufstellen von notwendigen Signalisationen ist Sache des Auftraggebers.
- Es ist strikte untersagt, Mulden ohne Zustimmung der Schmid AG Entsorgung und Recycling zu versetzen. Sollten deswegen Schäden an privatem und öffentlichem Grundeigentum entstehen, wird jede Haftung abgelehnt. Schäden an Fahrzeugen und Mulden sowie der Mehraufwand werden in Rechnung gestellt.
- Für Schäden, die auf Grund unsachgemässem Umgang mit Mulden oder Fahrzeugen der Schmid AG Entsorgung und Recycling entstehen, haftet der Kunde. Transporteuren ist es nicht erlaubt, unsere Mulden oder Container in irgendeiner Form zu behändigen oder zu transportieren.
- In die Mulden dürfen keine Sonderabfälle wie Chemikalien, Akkus/Lithium-lonen, Kadaver oder Stoffe, die verwesen, Öle, Schmutzwasser oder andere das Grundwasser gefährdende Abfälle oder andere Problemstoffe gefüllt werden. Haben Sie Sonderabfälle wie Farben, Lacke etc. zum Entsorgen, nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf. Diese Abfälle dürfen nicht in die Mulde gegeben werden.
- Die Mulden und Container müssen so beladen sein, dass während der Fahrt und beim Aufladen kein Material herunterfallen oder ausfliessen kann und die Fahrzeuge nicht überlastet sind. Material, das neben Mulden liegt oder angestellt ist, wird nur mit Auftragserteilung mitgenommen. Das Überfüllen oder Überladen der Mulde ist nach den Bestimmungen des Strassenverkehrsamtes verboten.
- Der Chauffeur bestimmt vor dem Muldenabtransport die Materialkategorie und die Menge nach Volumen (m³). Dabei verpflichtet sich der Kunde den Muldeninhalt vollständig und wahrheitsgemäss zu deklarieren. Der Chauffeur stellt für jede Mulde einen Fuhrschein mit entsprechenden Angaben. Der Kunde bestätigt die Angaben mit seiner Unterschrift. Ist der Kunde nicht auf der Baustelle anzutreffen, gelten die Angaben des Chauffeurs.
- Die verbindliche Klassierung des Muldeninhaltes und der Menge bestimmt der verantwortliche Deponie- sowie Anlagebetreiber. Für Schäden haftet der Auftraggeber aus unvollständiger oder unrichtiger Deklaration. Der Muldeninhalt gehört in jedem Falle dem Auftraggeber und wird bei Nichteinhaltung der Vertragsabmachungen beim Einladeort ausgekippt und ohne Mulde zurückgelassen. Für Schäden wird jede Haftung abgelehnt
- Der Besteller ist dafür verantwortlich, dass die Tragfähigkeit des Untergrundes für den Einsatz von Lastwagen und Mulden ausreicht. Auch ist er verpflichtet, den Untergrund mit geeigneten Massnahmen (z.B. Brettunterlage) zu schützen. Dies gilt auch bei Kranarbeiten.
Was gehört nicht in eine Mulde?
- Flüssige Sonderabfälle wie Lösungsmittel, Öle, Laugen, Säuren etc.
- Stoffe, die verwesen
- Chemikalien
- Medikamente
- Akkus / Lithium-Ionen / Batterien
- Andere Grundwasser gefährdende Abfälle
AUCHT NICHT IN KLEINMENGEN!
Tipps und Tricks
- Produkte mit einer vorgezogenen Entsorgungsgebühr (elektrische und elektronische Geräte wie Kaffeemaschinen, Kühlschränke, Waschmaschinen…) werden kostenlos angenommen. Bitte nicht mit dem restlichen Sammelgut mischen. Nach Möglichkeit immer zuoberst auf das Sammelgut legen.