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HAUSORDNUNG ÖKO HOF

Schmid AG Entsorgung und Recycling

Hausordnung Öki Hof

Um Ihnen im Ökihof ein höchstes Mass an Komfort, Sicherheit und Sauberkeit zu gewährleisten, sind folgende Weisungen zu beachten:

  • Die Benutzung desÖkihofs ist für Bewohnerinnenund Bewohner derGemeinde Affoltern am Albis für folgender Wertstoffe gratis (Kleinmengen aus dem Haushalt): Altglas, Altkleider und Schuhe, Altmetall, Altpapier,Altöl, Aluminium/Weissblech, Batterien/Akkumulatoren, Blei-Säure-Batterien,Autobatterien, Karton, PET-Getränkeflaschen, Styropor. Die Entsorgungsmöglichkeiten und -kosten für andereWertstoffe sind der Preisliste zu entnehmen.
  • Auswärtige können gegen eine Jahresgebühr die Anlage ebenfalls benutzen.
  • Der Benutzungsausweis oder die Jahreskarte müssen mitgeführtwerden. Sie werden durch die Ökihof- Mitarbeitenden kontrolliert.
  • Der Ökihof ist wie folgt geöffnet:
                 Montag bis Freitag:    07:30 – 11:45
                                                    13:00 – 17:00
                 Samstag:                    09:00 – 11:45
  • Die Zutrittsberechtigung für das Areal istauf den Ökihof beschränkt. Das Betreten der anderen Bereiche ist
    ohne Anweisung der Betriebsmitarbeitenden nicht erlaubt.
    • Im Areal gelten die Vorschriften des Strassenverkehrsamtes. Die Höchstgeschwindigkeitbeträgt 10 km/h.
    • In der Anlieferhalle und dem Bürogebäude besteht striktes Rauchverbot.
    • Kinder unter 6 Jahren dürfen den Ökihofnur ni Begleitung und unter Aufsicht von Erziehungsberechtigten benützen. Das Besteigen von Anlagenteilen ist verboten. Bei Unfällen wird jede Haftungabgelehnt.
    • Hunde sind an der Leine zu führen oder ausserhalb des Geländes anzubinden.
    • Den Anweisungen der Ökihof-Mitarbeitenden ist Folge zu leisten.
    • Das Entladen hat speditiv zu erfolgen und ist Sache des Lieferanten. Es besteht kein Anspruch auf Mithilfe durch das Betriebspersonal.
    • Beim Ab- oder Aufladen durch unser Personal wird keine Haftung für Schäden an Transportfahrzeugen übernommen.
    • Grössere Anliefermengen müssen gewogen werden und sind gebührenpflichtig. Es gilt eine Mindestgebühr von CHF 2.00. Beträge bis CHF 50-. sind bar, mit Postcard oder EC-direkt zu bezahlen.
    • Die Angaben auf dem Waagschein/Quittung sind sofort zu kontrollieren. Werden Reklamationen nicht vor der Ausfahrt gemeldet, gelten die Angaben als vom Kunden anerkannte Grundlagen für die Rechnungsstellung.
    • Alle Anlieferungen sind durch den Anlieferer vollständig und wahrheitsgetreu zu deklarieren.
    • Das Betriebspersonal ist befugt, angeliefertes Material zu untersuchen und ungeeignetes Material zurückzuweisen. Wiederauflad und Abtransport von Anlieferungen können verlangt werden. Für Falschdeklarationen können Preiszuschläge erhoben werden.
    • Für Schäden, die durch Lieferung nicht zulässiger Abfallstoffe entstehen, haftet der Lieferant.
    • Abgegebene Güter werden Eigentum der Schmid AG oder der entsprechenden Verwertungsorganisation. Das Suchen und Mitnehmen von Gegenständen ist nicht erlaubt.
    • Das Deponieren von Abfällen oderabzugebendem Material vor dem Ökihof ist verboten.
    • Verstösse gegen diese Anweisungen können zu Platzverweis, Hausverbot, Strafverfolgung und Schadenersatzforderungen führen. Wirdanken für Ihr Verständnis.