Mo. bis Fr. 07:30 - 11:45 | 13:00 - 17:00 | Do. bis 18:30 | Sa. 08:00 - 12:00 | So. geschlossen | Beachten Sie unsere Sonderöffnungszeiten unter News/Aktuelles

HAUSORDNUNG ÖKO HOF

Schmid AG Entsorgung und Recycling

Hausordnung Öki Hof

Um Ihnen im Öki-Hof ein höchstes Mass an Komfort, Sicherheit und Sauberkeit zu
gewährleisten, sind folgende Weisungen zu beachten:

  • Die Benutzung der Sammelstelle (Öki-Hof) ist für Bewohnerinnen und Bewohnern der Gemeinde Affoltern am Albis für
    folgende Wertstoffe kostenlos (Kleinmengen aus dem Haushalt): Altglas, Altkleider und Schuhe, Altmetall, Altpapier, Altöl, Aluminium/Weissblech, Batterien/Akkumulatoren, Blei-Säure-Batterien, Autobatterien, Karton, PET-Getränkeflaschen, Styropor. Die Entsorgungsmöglichkeiten und -kosten für andere Wertstoffe sind der Preisliste zu entnehmen.
  • Auswärtige können gegen eine Jahresgebühr die Anlage ebenfalls benutzen.
  • Der Benutzungsausweis oder die Jahreskarte müssen mitgeführt werden. Sie werden durch die Öki-Hof-Mitarbeitenden kontrolliert.
  • Der Öki-Hof ist wie folgt geöffnet:
                 Montag bis Freitag:    07:30 – 11:45 | 13:00 – 17:00 Uhr (Donnerstags bis 18.30 Uhr)
                 Samstag:                    08:00 – 12:00 Uhr
  • Die Zutrittsberechtigung für das Areal ist auf den Öki-Hof beschränkt. Das Betreten der anderen Bereiche ist ohne Anweisung der Betriebsmitarbeitenden nicht erlaubt. 

    • Im Areal gelten die Vorschriften des Strassenverkehrsamtes. Die Höchstgeschwindigkeit beträgt 10 km/h.
    • In der Anlieferhalle und dem Bürogebäude besteht striktes Rauchverbot.
    • Kinder unter 6 Jahren dürfen den Öki-Hof nur in Begleitung und unter Aufsicht von Erziehungsberechtigten benützen. Das Besteigen von Anlagenteilen ist verboten. Bei Unfällen wird jede Haftung abgelehnt.
    • Hunde sind an der Leine zu führen oder ausserhalb des Geländes anzubinden.
    • Den Anweisungen der Öki-Hof-Mitarbeitenden ist Folge zu leisten.
    • Das Entladen hat speditiv zu erfolgen und ist Sache des Lieferanten. Es besteht kein Anspruch auf Mithilfe durch das Betriebspersonal.
    • Beim Ab- oder Aufladen durch unser Personal wird keine Haftung für Schäden an Transportfahrzeugen übernommen.
    • Grössere Anliefermengen müssen gewogen werden und sind gebührenpflichtig. Es gilt eine Mindestgebühr von CHF 2.00. Beträge bis CHF 50-. sind bar, mit Postcard oder EC-direkt zu bezahlen.
    • Die Angaben auf dem Waagschein/Quittung sind sofort zu kontrollieren. Werden Reklamationen nicht vor der Ausfahrt gemeldet, gelten die Angaben als vom Kunden anerkannte Grundlagen für die Rechnungsstellung.
    • Alle Anlieferungen sind durch den Anlieferer vollständig und wahrheitsgetreu zu deklarieren.
    • Das Betriebspersonal ist befugt, angeliefertes Material zu untersuchen und ungeeignetes Material zurückzuweisen. Wiederauflad und Abtransport von Anlieferungen können verlangt werden. Für Falschdeklarationen können Preiszuschläge erhoben werden.
    • Für Schäden, die durch Lieferung nicht zulässiger Abfallstoffe entstehen, haftet der Lieferant. 
    • Abgegebene Güter werden Eigentum der Schmid AG oder der entsprechenden Verwertungsorganisation.
      Das Suchen und Mitnehmen von Gegenständen ist nicht erlaubt.
    • Das Deponieren von Abfällen oderabzugebendem Material vor dem Öki-Hof ist verboten.
    • Verstösse gegen diese Anweisungen können zu Platzverweis, Hausverbot, Strafverfolgung und  Schadenersatzforderungen führen. Wir danken für Ihr Verständnis.