HAUSORDNUNG ÖKO HOF
Schmid AG Entsorgung und Recycling
Hausordnung Öki Hof
Um Ihnen im Öki-Hof ein höchstes Mass an Komfort, Sicherheit und Sauberkeit zu
gewährleisten, sind folgende Weisungen zu beachten:
- Die Benutzung der Sammelstelle (Öki-Hof) ist für Bewohnerinnen und Bewohnern der Gemeinde Affoltern am Albis für
folgende Wertstoffe kostenlos (Kleinmengen aus dem Haushalt): Altglas, Altkleider und Schuhe, Altmetall, Altpapier, Altöl, Aluminium/Weissblech, Batterien/Akkumulatoren, Blei-Säure-Batterien, Autobatterien, Karton, PET-Getränkeflaschen, Styropor. Die Entsorgungsmöglichkeiten und -kosten für andere Wertstoffe sind der Preisliste zu entnehmen. - Auswärtige können gegen eine Jahresgebühr die Anlage ebenfalls benutzen.
- Der Benutzungsausweis oder die Jahreskarte müssen mitgeführt werden. Sie werden durch die Öki-Hof-Mitarbeitenden kontrolliert.
- Der Öki-Hof ist wie folgt geöffnet:
Montag bis Freitag: 07:30 – 11:45 | 13:00 – 17:00 Uhr (Donnerstags bis 18.30 Uhr)
Samstag: 08:00 – 12:00 Uhr
- Die Zutrittsberechtigung für das Areal ist auf den Öki-Hof beschränkt. Das Betreten der anderen Bereiche ist ohne Anweisung der Betriebsmitarbeitenden nicht erlaubt.
- Im Areal gelten die Vorschriften des Strassenverkehrsamtes. Die Höchstgeschwindigkeit beträgt 10 km/h.
- In der Anlieferhalle und dem Bürogebäude besteht striktes Rauchverbot.
- Kinder unter 6 Jahren dürfen den Öki-Hof nur in Begleitung und unter Aufsicht von Erziehungsberechtigten benützen. Das Besteigen von Anlagenteilen ist verboten. Bei Unfällen wird jede Haftung abgelehnt.
- Hunde sind an der Leine zu führen oder ausserhalb des Geländes anzubinden.
- Den Anweisungen der Öki-Hof-Mitarbeitenden ist Folge zu leisten.
- Das Entladen hat speditiv zu erfolgen und ist Sache des Lieferanten. Es besteht kein Anspruch auf Mithilfe durch das Betriebspersonal.
- Beim Ab- oder Aufladen durch unser Personal wird keine Haftung für Schäden an Transportfahrzeugen übernommen.
- Grössere Anliefermengen müssen gewogen werden und sind gebührenpflichtig. Es gilt eine Mindestgebühr von CHF 2.00. Beträge bis CHF 50-. sind bar, mit Postcard oder EC-direkt zu bezahlen.
- Die Angaben auf dem Waagschein/Quittung sind sofort zu kontrollieren. Werden Reklamationen nicht vor der Ausfahrt gemeldet, gelten die Angaben als vom Kunden anerkannte Grundlagen für die Rechnungsstellung.
- Alle Anlieferungen sind durch den Anlieferer vollständig und wahrheitsgetreu zu deklarieren.
- Das Betriebspersonal ist befugt, angeliefertes Material zu untersuchen und ungeeignetes Material zurückzuweisen. Wiederauflad und Abtransport von Anlieferungen können verlangt werden. Für Falschdeklarationen können Preiszuschläge erhoben werden.
- Für Schäden, die durch Lieferung nicht zulässiger Abfallstoffe entstehen, haftet der Lieferant.
- Abgegebene Güter werden Eigentum der Schmid AG oder der entsprechenden Verwertungsorganisation.
Das Suchen und Mitnehmen von Gegenständen ist nicht erlaubt. - Das Deponieren von Abfällen oderabzugebendem Material vor dem Öki-Hof ist verboten.
- Verstösse gegen diese Anweisungen können zu Platzverweis, Hausverbot, Strafverfolgung und Schadenersatzforderungen führen. Wir danken für Ihr Verständnis.